<!--[-->Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2006)<!--]-->
Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2006) Verordnung vom 1/13/2006
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Bundesministerium für Inneres1/13/2006XXII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Grundvergütung für Zivildienstleistende auf 262,90 € und den Zuschlag auf 144 € fest. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2006.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 26 Abs. 1 Zivildienstgesetz als Rechtsgrundlage.
  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 262,90 € festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Prokop Liese




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