Bundesministerium für Inneres1/13/2006XXII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Grundvergütung für Zivildienstleistende auf 262,90 € und den Zuschlag auf 144 € fest. Das Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2006.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 26 Abs. 1 Zivildienstgesetz als Rechtsgrundlage.
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf 262,90 € festgelegt.
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