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Lebensmittelhygiene‑Anpassung für kleine Schlachtbetriebe (2006) Verordnung vom 3/1/2006
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/1/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Lebensmittelhygiene‑Anpassungsverordnung von 2006 lockert bestimmte EU‑Vorgaben für kleine Schlachtbetriebe, reduziert Aufwand bei Transportreinigung und erlaubt flexiblere Raumnutzung, während sie weiterhin die Lebensmittelsicherheit gewährleistet.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Geltungsbereich fest: Sie passt die EU‑Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs an österreichische Betriebe an.
  • Schlachthöfe mit weniger als 1000 Großvieheinheiten pro Jahr benötigen nur dann Stallungen oder Wartebuchten, wenn die Tiere über Nacht im Betrieb verbleiben.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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