Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/1/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Lebensmittelhygiene‑Anpassungsverordnung von 2006 lockert bestimmte EU‑Vorgaben für kleine Schlachtbetriebe, reduziert Aufwand bei Transportreinigung und erlaubt flexiblere Raumnutzung, während sie weiterhin die Lebensmittelsicherheit gewährleistet.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Geltungsbereich fest: Sie passt die EU‑Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs an österreichische Betriebe an.
- Schlachthöfe mit weniger als 1000 Großvieheinheiten pro Jahr benötigen nur dann Stallungen oder Wartebuchten, wenn die Tiere über Nacht im Betrieb verbleiben.
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