Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung – Hygieneanforderungen für tierische Produkte Verordnung vom 3/1/2006
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/1/2006XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung legt verbindliche Hygiene‑ und Temperaturvorgaben für Einzelhandelsunternehmen fest, die Fleisch, Milch, Eier oder Fisch verarbeiten bzw. weiterverkaufen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Einzelhandelsunternehmen, die tierische Produkte verkaufen und nicht bereits durch die EU‑Verordnung Nr. 853/2004 erfasst sind.
- Für Fleischbetriebe gilt ein Schwellenwert von maximal 5 t entbeintem Fleisch pro Woche; darüber hinaus gelten die vollen EU‑Hygieneregeln.
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