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Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung – Hygieneanforderungen für tierische Produkte
Verordnung vom 01.03.2006

Zusammenfassung

Die Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung legt verbindliche Hygiene‑ und Temperaturvorgaben für Einzelhandelsunternehmen fest, die Fleisch, Milch, Eier oder Fisch verarbeiten bzw. weiterverkaufen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/1/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung legt verbindliche Hygiene‑ und Temperaturvorgaben für Einzelhandelsunternehmen fest, die Fleisch, Milch, Eier oder Fisch verarbeiten bzw. weiterverkaufen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Einzelhandelsunternehmen, die tierische Produkte verkaufen und nicht bereits durch die EU‑Verordnung Nr. 853/2004 erfasst sind.
  • Für Fleischbetriebe gilt ein Schwellenwert von maximal 5 t entbeintem Fleisch pro Woche; darüber hinaus gelten die vollen EU‑Hygieneregeln.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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