<!--[-->Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung – Hygieneanforderungen für tierische Produkte<!--]-->
Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung – Hygieneanforderungen für tierische Produkte Verordnung vom 3/1/2006
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/1/2006XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung legt verbindliche Hygiene‑ und Temperaturvorgaben für Einzelhandelsunternehmen fest, die Fleisch, Milch, Eier oder Fisch verarbeiten bzw. weiterverkaufen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Einzelhandelsunternehmen, die tierische Produkte verkaufen und nicht bereits durch die EU‑Verordnung Nr. 853/2004 erfasst sind.
  • Für Fleischbetriebe gilt ein Schwellenwert von maximal 5 t entbeintem Fleisch pro Woche; darüber hinaus gelten die vollen EU‑Hygieneregeln.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.