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Ergänzung der EU‑Verordnungen im LMSVG‑Anhang
Verordnung vom 01.03.2006

Zusammenfassung

Die 95. Verordnung vom 1. März 2006 ergänzt die Anlage des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes um zahlreiche EU‑Verordnungen, die Themen wie Milchkennzeichnung, Spirituosen, Tierarzneimittelrückstände, Gentechnik und Lebensmittelhygiene abdecken.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen3/1/2006XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die 95. Verordnung vom 1. März 2006 ergänzt die Anlage des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes um zahlreiche EU‑Verordnungen, die Themen wie Milchkennzeichnung, Spirituosen, Tierarzneimittelrückstände, Gentechnik und Lebensmittelhygiene abdecken.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt neue EU‑Verordnungen zu Milch- und Milcherzeugnissen (Nr. 1898/87) sowie zu Spirituosen (Nr. 1576/89) in die Anlage des LMSVG ein.
  • Sie ergänzt Bestimmungen zu Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln (Nr. 2377/90) und zu Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (Nr. 1935/2004).
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Rauch-Kallat Maria

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