Bundesministerium für Finanzen3/2/2006XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die FinanzOnline‑Verordnung 2006 regelt, wie Steuerpflichtige und Berufsvertreter elektronische Anträge, Erklärungen und Akteneinsicht über das Online‑Portal FinanzOnline einreichen können. Sie legt Teilnahmebedingungen, Sicherheitsanforderungen und Fristen fest und ist seit dem 1. März 2006 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass automatisierte Datenübertragungen für Anträge, Erledigungen und Akteneinsicht zulässig sind, sofern keine eigenen Vorschriften bestehen.
- Teilnehmer müssen ihre Benutzer‑ID und PIN sicher verwahren; bei Missbrauch haften sie, es sei denn, sie können glaubhaft nachweisen, dass ein Dritter die ID missbraucht hat.
Dokumente (PDFs)
