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Bergbau‑Unfallverordnung: Sicherheit bei gefährlichen Stoffen
Verordnung vom 07.05.2007

Zusammenfassung

Die Bergbau‑Unfallverordnung regelt den Schutz vor schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben, verlangt ein Sicherheitskonzept, Meldungen, Notfallpläne und regelmäßige Prüfungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/7/2007XXIII
Umwelt
Industrie
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Bergbau‑Unfallverordnung regelt den Schutz vor schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben, verlangt ein Sicherheitskonzept, Meldungen, Notfallpläne und regelmäßige Prüfungen.

Schwerpunkte

  • Der Betreiber muss ein Sicherheitskonzept erstellen, das grundlegende Ziele und Grundsätze für den Schutz von Mensch und Umwelt festlegt.
  • Schwere Unfälle sind unverzüglich an die Behörde zu melden, wobei Ort, Zeitpunkt, beteiligte Stoffe und Sofortmaßnahmen anzugeben sind.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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