Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/7/2007XXIII
Umwelt
Industrie
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Bergbau‑Unfallverordnung regelt den Schutz vor schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in Bergbaubetrieben, verlangt ein Sicherheitskonzept, Meldungen, Notfallpläne und regelmäßige Prüfungen.Schwerpunkte
- Der Betreiber muss ein Sicherheitskonzept erstellen, das grundlegende Ziele und Grundsätze für den Schutz von Mensch und Umwelt festlegt.
- Schwere Unfälle sind unverzüglich an die Behörde zu melden, wobei Ort, Zeitpunkt, beteiligte Stoffe und Sofortmaßnahmen anzugeben sind.
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