Änderung der Ausbildungsordnungen – neue Teilprüfung & Wiederholungsregelungen Verordnung vom 5/8/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/8/2007XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 104/2007 führt für zehn Lehrberufe eine zusätzliche Teilprüfung zum Fachbereich der Berufsreife ein und erlaubt die Wiederholung der Lehrabschlussprüfung unter bestimmten Bedingungen.Schwerpunkte
- Der Lehrabschlussprüfungsrahmen wird erweitert: Die Prüfung gliedert sich nun in praktische und theoretische Teile, wobei ein neuer Fachbereich der Berufsreifeprüfung eingeführt wird.
- Die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreife besteht aus einer fünfstündigen schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung, die von einer Kommission bewertet wird.
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