Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/8/2007XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 erlaubt die Nutzung stillgelegter landwirtschaftlicher Flächen im gesamten Bundesgebiet zu Fütterungszwecken, jedoch nur mit dem natürlichen Aufwuchs, ohne vorzeitigen Umbruch und ohne Verkauf des Aufwuchses.Schwerpunkte
- Im gesamten Bundesgebiet dürfen stillgelegte Flächen im Jahr 2007 zu Fütterungszwecken genutzt werden, sowohl innerhalb eines Betriebs als auch überbetrieblich.
- Die Nutzung ist auf den natürlichen Aufwuchs der Stilllegungsflächen beschränkt; ein vorzeitiger Umbruch ist verboten.
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