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Änderung der Entgeltrichtlinienverordnung 1994 – Anpassungen von Projektmanagement‑Kosten, Gebühren und Zuschlägen
Verordnung vom 09.05.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 ergänzt die Entgeltrichtlinienverordnung 1994 um neue Regelungen zur Kürzung von Projektmanagement‑Kosten, passt verschiedene Gebührensätze an und senkt den Höchstsatz für Bauüberwachungskosten. Die Änderungen treten am 1. Mai 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/9/2007XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 ergänzt die Entgeltrichtlinienverordnung 1994 um neue Regelungen zur Kürzung von Projektmanagement‑Kosten, passt verschiedene Gebührensätze an und senkt den Höchstsatz für Bauüberwachungskosten. Die Änderungen treten am 1. Mai 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 5a führt ein, dass bei Projektmanagement‑Leistungen, die vom Auftraggeber selbst oder durch Dritte erbracht werden, überlappende Leistungsbilder mit der Bauverwaltung durch eine Kürzung der Projektmanagementkosten berücksichtigt werden müssen.
  • Die Gebührensätze in § 6 Abs. 1 werden gestaffelt erhöht: von 180 € (seit 01.04.2005) auf 183,6 € (seit 01.04.2006) und 186 € (seit 01.04.2007) sowie von 222 € über 226,8 € bis 230,4 € für die entsprechenden Positionen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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