Änderung der Gebarungsrichtlinien – Begrenzung der Kapitalbindung von Bauvereinigungen
Verordnung vom 09.05.2007Zusammenfassung
Die Verordnung 109/2007 ergänzt die Gebarungsrichtlinien um neue Regeln zur Begrenzung der Kapitalbindung von Bauvereinigungen, erweitert den Kostenvergleich um Aufzugskosten und passt Formulierungen in § 6 und § 8 an.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/9/2007XXIII
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 109/2007 ergänzt die Gebarungsrichtlinien um neue Regeln zur Begrenzung der Kapitalbindung von Bauvereinigungen, erweitert den Kostenvergleich um Aufzugskosten und passt Formulierungen in § 6 und § 8 an.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (§ 7 Abs. 4c und § 23 Abs. 3) und ändert darauf aufbauend die Gebarungsrichtlinien.
- Ein neuer § 1a begrenzt die Kapitalbindung von Bauvereinigungen bei Beteiligungen auf maximal ein Drittel des Kapitals, das nicht für langfristige Vermögensbestände verwendet wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.