Geschäftsordnung und Vergütung der Schlichtungskommission an österreichischen Universitäten
Verordnung vom 09.01.2007Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Schlichtungskommission an Universitäten organisiert ist, welche Verfahren sie durchläuft und wie ihre Mitglieder für Reisekosten sowie Zeitaufwand vergütet werden.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/9/2007XXIII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Schlichtungskommission an Universitäten organisiert ist, welche Verfahren sie durchläuft und wie ihre Mitglieder für Reisekosten sowie Zeitaufwand vergütet werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 13a des Universitätsgesetzes 2002, insbesondere den Absätzen 4 und 7, die die Einrichtung einer Schlichtungskommission ermöglichen.
- Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden (Richter/in) und vier Beisitzerinnen/Beisitzern.
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