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Änderung der Mautstreckenausnahmenverordnung – neue Ausnahmestelle S 5
Verordnung vom 11.05.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 11. Mai 2007 ergänzt die Mautstreckenausnahmenverordnung, indem sie den Abschnitt der S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen Grafenwörth und Krems von der Mautpflicht befreit. Die Regelung tritt am 19. Mai 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/11/2007XXIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 11. Mai 2007 ergänzt die Mautstreckenausnahmenverordnung, indem sie den Abschnitt der S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen Grafenwörth und Krems von der Mautpflicht befreit. Die Regelung tritt am 19. Mai 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt eine neue mautfreie Strecke ein: den Abschnitt der S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen Grafenwörth und Krems.
  • Der bisherige § 2 wird zu „§ 2.(1)“ umbenannt und ein neuer Absatz 2 wird eingefügt, der auf die neue Ausnahmeregelung in § 1 lit. c verweist.
Dokumente (PDFs)
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Faymann Werner

SPÖ


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