Kostenregelung für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten (2007)
Verordnung vom 25.05.2007Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Kostensätze für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten des Bundesministeriums für Landesverteidigung fest. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung vom 31. Mai 2007.Bundesministerium für Landesverteidigung5/25/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Kostensätze für Krankentransport und Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten des Bundesministeriums für Landesverteidigung fest. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzte die frühere Regelung vom 31. Mai 2007.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert durchschnittliche Kosten für den Krankentransport mit einem heereseigenen Kraftfahrzeug (1,40 € pro Kilometer) sowie für Hubschrauberflüge (Preis pro Flugstunde).
- Für einen Primäreinzeltransport wird ein Pauschalbetrag von 4 664,12 € pro Person festgelegt; bei einem Primärdoppeltransport beträgt der Betrag 2 332,06 € pro Person.
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