<!--[-->Feststellung der Eignung von Vereinen für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung<!--]-->
Feststellung der Eignung von Vereinen für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung Verordnung vom 6/1/2007
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Justiz6/1/2007XXIII
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt, welche Vereine in Österreich als Sachwalter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter benannt werden dürfen und legt deren geografische Zuständigkeitsbereiche fest. Sie trat am 1. Juli 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf den §§ 1 und 2 des Vereinssachwalter‑, Patientenanwalts‑ und Bewohnervertretergesetzes.
  • Für die Sachwalterschaft und die Benennung von Bewohnervertretern werden vier Vereine als geeignet befunden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berger Maria-Margarethe, Dr.

Berger Maria-Margarethe, Dr.




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.