Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/10/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 10. Jänner 2007 führt den 19. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue Fassung des Europäischen Arzneibuchs als offizielle österreichische Version fest und hebt alte Monographien auf, die durch den Nachtrag ersetzt werden.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (5. Auflage 2005, Nachtrag 5.03) wird als offizielle österreichische Ausgabe in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuches, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
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