Zusammenfassung
Die 121. Verordnung von 2007 ändert die Trinkwasserverordnung: Sie präzisiert Formulierungen, korrigiert den Ministeriumsbezeichnung, passt einen Tabellenvermerk an und fügt eine neue Anmerkung ein, die bei kleinen Wasserversorgungsanlagen ein dreijähriges Prüfintervall vorsieht.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/12/2007XXIII
Gesundheit
Wasserbewirtschaftung
Zusammenfassung
Die 121. Verordnung von 2007 ändert die Trinkwasserverordnung: Sie präzisiert Formulierungen, korrigiert den Ministeriumsbezeichnung, passt einen Tabellenvermerk an und fügt eine neue Anmerkung ein, die bei kleinen Wasserversorgungsanlagen ein dreijähriges Prüfintervall vorsieht.Schwerpunkte
- Die Formulierung „zur Reinigung und im Zuge von Desinfektionsverfahren (z. B. Nachspülung)“ wird zu „zur Reinigung oder im Zuge von Desinfektionsverfahren (z. B. Nachspülung)“ geändert, um klarzustellen, dass beide Verfahren alternativ genutzt werden können.
- Der Name des zuständigen Ministeriums wird von „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ zu „Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend“ korrigiert.
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