<!--[-->Meldepflicht für vier Käsesorten im Milchjahr 2007/2008<!--]-->
Meldepflicht für vier Käsesorten im Milchjahr 2007/2008
Verordnung vom 12.06.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche vier Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2007/2008 gemeldet werden müssen, und definiert den Meldezeitraum von Juli 2007 bis Juni 2008.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/12/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche vier Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2007/2008 gemeldet werden müssen, und definiert den Meldezeitraum von Juli 2007 bis Juni 2008.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Geltungszeitraum für die Meldepflicht: vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008.
  • Bergkäse (45 % Fett i.Tr., Block à 50 kg) ist als Leitprodukt meldepflichtig.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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