Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche vier Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2007/2008 gemeldet werden müssen, und definiert den Meldezeitraum von Juli 2007 bis Juni 2008.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/12/2007XXIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche vier Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2007/2008 gemeldet werden müssen, und definiert den Meldezeitraum von Juli 2007 bis Juni 2008.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Geltungszeitraum für die Meldepflicht: vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008.
- Bergkäse (45 % Fett i.Tr., Block à 50 kg) ist als Leitprodukt meldepflichtig.
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