Bundesministerium für Justiz6/18/2007XXIII
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ergänzt das elektronische Rechtsverkehrs‑System um ein Opt‑out‑Recht, streicht die Formulierung „im Textformat“, verweist auf die offizielle Justiz‑Website und führt neue Identitätsprüfungen sowie erweiterte Regelungen für elektronische Firmenbuch‑ und Grundbucheinträge ein. Inkrafttreten ist am 1. Januar 2007, technische Umsetzung ab 1. Juli 2007.Schwerpunkte
- Ein Opt‑out‑Recht wird eingeführt: Auf ausdrückliches Verlangen kann die elektronische Übermittlung unterbleiben.
- Der Ausdruck „im Textformat“ wird aus § 2 Abs. 1 gestrichen.
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