Bundesministerium für Justiz6/20/2007XXIII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Im Jahr 2005 zahlt der Bund eine gesonderte Pauschalvergütung von 47 246,70 Euro an Rechtsanwälte, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren. Die Regelung basiert auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung und gilt für alle nach § 45 RAO bestellten Anwälte.Schwerpunkte
- Der Bund legt für das Jahr 2005 eine gesonderte Pauschalvergütung von insgesamt 47 246,70 Euro fest, die an Rechtsanwälte gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
- Die Vergütung gilt für alle nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte, die in Verfahren mit überdurchschnittlicher Dauer tätig waren.
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