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Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in langwierigen Verfahren (Jahr 2005)
Verordnung vom 20.06.2007

Zusammenfassung

Im Jahr 2005 zahlt der Bund eine gesonderte Pauschalvergütung von 47 246,70 Euro an Rechtsanwälte, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren. Die Regelung basiert auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung und gilt für alle nach § 45 RAO bestellten Anwälte.
Bundesministerium für Justiz6/20/2007XXIII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Im Jahr 2005 zahlt der Bund eine gesonderte Pauschalvergütung von 47 246,70 Euro an Rechtsanwälte, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren. Die Regelung basiert auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung und gilt für alle nach § 45 RAO bestellten Anwälte.

Schwerpunkte

  • Der Bund legt für das Jahr 2005 eine gesonderte Pauschalvergütung von insgesamt 47 246,70 Euro fest, die an Rechtsanwälte gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
  • Die Vergütung gilt für alle nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte, die in Verfahren mit überdurchschnittlicher Dauer tätig waren.
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