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Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in langwierigen Verfahren (Jahr 2005) Verordnung vom 6/20/2007
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Bundesministerium für Justiz6/20/2007XXIII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Im Jahr 2005 zahlt der Bund eine gesonderte Pauschalvergütung von 47 246,70 Euro an Rechtsanwälte, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren. Die Regelung basiert auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung und gilt für alle nach § 45 RAO bestellten Anwälte.

Schwerpunkte

  • Der Bund legt für das Jahr 2005 eine gesonderte Pauschalvergütung von insgesamt 47 246,70 Euro fest, die an Rechtsanwälte gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
  • Die Vergütung gilt für alle nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte, die in Verfahren mit überdurchschnittlicher Dauer tätig waren.
Dokumente (PDFs)
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Berger Maria-Margarethe, Dr.




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