Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz6/20/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 hebt die frühere Regelung zur Kennzeichnung von Öllampen vollständig auf und beruft sich dabei auf das Produktsicherheitsgesetz.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die frühere Verordnung über die Kennzeichnung von Öllampen vollständig auf.
- Rechtsgrundlage für das Aufheben ist § 11 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes 2004.
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