<!--[-->Änderung der Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen und deren Einsatzbeschränkungen<!--]-->
Änderung der Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen und deren Einsatzbeschränkungen
Verordnung vom 21.06.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft das Verbot von teil‑ und vollfluorierten Kältemitteln, führt ein elektronisches Meldesystem ein und legt neue Melde- und Ausnahmeregelungen für Brandschutz, Schaumstoffe und Aerosole fest. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 1. Jänner 2008.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/21/2007XXIII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft das Verbot von teil‑ und vollfluorierten Kältemitteln, führt ein elektronisches Meldesystem ein und legt neue Melde- und Ausnahmeregelungen für Brandschutz, Schaumstoffe und Aerosole fest. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 1. Jänner 2008.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt (§ 2a) erlaubt die Meldung von Daten zu HFKW/FKW über ein vom Ministerium bereitgestelltes elektronisches Meldesystem.
  • Der Einsatz von voll‑ und teilfluorierten Kohlenwasserstoffen als Kältemittel ist in ortsfesten Anlagen grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten nur für bestimmte Geräte (z. B. Server‑Kühlgeräte) und für kleine Mengen bis 20 kg.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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