Änderung der Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen und deren Einsatzbeschränkungen Verordnung vom 6/21/2007
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/21/2007XXIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft das Verbot von teil‑ und vollfluorierten Kältemitteln, führt ein elektronisches Meldesystem ein und legt neue Melde- und Ausnahmeregelungen für Brandschutz, Schaumstoffe und Aerosole fest. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 1. Jänner 2008.Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt (§ 2a) erlaubt die Meldung von Daten zu HFKW/FKW über ein vom Ministerium bereitgestelltes elektronisches Meldesystem.
- Der Einsatz von voll‑ und teilfluorierten Kohlenwasserstoffen als Kältemittel ist in ortsfesten Anlagen grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten nur für bestimmte Geräte (z. B. Server‑Kühlgeräte) und für kleine Mengen bis 20 kg.
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