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Änderung der Mauttarifverordnung 2007 – neue Grundkilometertarife und Tariftabellen für A 9 & S 16 Verordnung vom 6/21/2007
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/21/2007XXIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Mauttarife für schwere Kraftfahrzeuge: Der Grundkilometertarif wird auf 15,5 Cent festgesetzt, und die Preise für die Strecken A 9 und S 16 werden neu bestimmt. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2007.

Schwerpunkte

  • Der Grundkilometertarif für zweiachsige Lkw wird auf 15,5 Cent pro km (ohne Umsatzsteuer) festgelegt.
  • Die bisherige Formulierung zur zukünftigen Differenzierung nach Schadstoffklassen wird gestrichen und die Tariftabellen für die Strecken A 9 (Spital/Pyhrn – Ardning/Admont) und S 16 (St. Anton/Arlberg – Langen/Arlberg) werden mit neuen Preisen (4,0 – 5,6 – 8,4 Cent bzw. 8,7 – 12,2 – 18,3 Cent) aktualisiert.
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Faymann Werner

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