Änderung der Zollrechts‑Durchführungsverordnung – neue Kontrollen für Agrar‑ und Pflanzenschutzgüter
Verordnung vom 25.06.2007Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Juni 2007 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung und führt neue Ein‑ und Ausfuhrkontrollen für Obst, Gemüse, Geflügel sowie pflanzenschutzrelevante Waren an festgelegten Zollstellen ein. Außerdem werden Öffnungszeiten angepasst, spezielle Kontrollen nach dem Tschernobyl‑Unfall eingeführt und einige Paragraphen aufgehoben.Bundesministerium für Finanzen6/25/2007XXIII
Handel
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Juni 2007 ändert die Zollrechts‑Durchführungsverordnung und führt neue Ein‑ und Ausfuhrkontrollen für Obst, Gemüse, Geflügel sowie pflanzenschutzrelevante Waren an festgelegten Zollstellen ein. Außerdem werden Öffnungszeiten angepasst, spezielle Kontrollen nach dem Tschernobyl‑Unfall eingeführt und einige Paragraphen aufgehoben.Schwerpunkte
- Einfuhr‑ und Ausfuhrkontrollen für Obst, Gemüse, Hühnereier, Bruteier, Küken und Geflügelfleisch werden an den in der Qualitätskontrollverordnung festgelegten Zollstellen durchgeführt.
- Kontrollen für Früchte, Kartoffeln (außer Saatkartoffeln), Kräuter, Gewürze, Gemüse, Schnittblumen, Saatgut, Nährsubstrat und forstliches Material werden vom amtlichen Pflanzenschutzdienst an den in der Eintrittsstellen‑Verordnung festgelegten Zollstellen durchgeführt.
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