Zusammenfassung
Die Interventionsverordnung regelt den Gesundheitsschutz bei radiologischen Notfällen und dauerhaften Strahlungsbelastungen – von Wertvorgaben über Maßnahmen bis zur Information der Bevölkerung.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/26/2007XXIII
Umwelt
Gesundheit
Strahlenschutz
Zusammenfassung
Die Interventionsverordnung regelt den Gesundheitsschutz bei radiologischen Notfällen und dauerhaften Strahlungsbelastungen – von Wertvorgaben über Maßnahmen bis zur Information der Bevölkerung.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf dem Strahlenschutzgesetz und legt fest, wann Interventionen zulässig sind.
- Ziel ist der Gesundheitsschutz von Personen und die Umsetzung europäischer Strahlenschutzrichtlinien in nationales Recht.
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