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Interventionsverordnung zum Strahlenschutz
Verordnung vom 26.06.2007

Zusammenfassung

Die Interventionsverordnung regelt den Gesundheitsschutz bei radiologischen Notfällen und dauerhaften Strahlungsbelastungen – von Wertvorgaben über Maßnahmen bis zur Information der Bevölkerung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/26/2007XXIII
Umwelt
Gesundheit
Strahlenschutz

Zusammenfassung

Die Interventionsverordnung regelt den Gesundheitsschutz bei radiologischen Notfällen und dauerhaften Strahlungsbelastungen – von Wertvorgaben über Maßnahmen bis zur Information der Bevölkerung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf dem Strahlenschutzgesetz und legt fest, wann Interventionen zulässig sind.
  • Ziel ist der Gesundheitsschutz von Personen und die Umsetzung europäischer Strahlenschutzrichtlinien in nationales Recht.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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