Zusammenfassung
Die Verordnung 146/2007 aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe, indem sie neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße festlegt und einige alte Einträge entfernt. Die überarbeitete Preisübersicht (Anlage B) ist seit dem 1. Juli 2007 gültig.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend6/26/2007XXIII
Apotheke
Zusammenfassung
Die Verordnung 146/2007 aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe, indem sie neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße festlegt und einige alte Einträge entfernt. Die überarbeitete Preisübersicht (Anlage B) ist seit dem 1. Juli 2007 gültig.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes als gesetzliche Grundlage für die Änderungen der Arzneitaxe.
- In Anlage B werden für rund 70 Arzneimittel neue Preisansätze pro Gramm (bzw. Milliliter) festgelegt, zum Beispiel Althaeae radix 43 Cent pro 10 g.
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