Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/27/2007XXIII
Umwelt
Energie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 27 Juni 2007 legt die repräsentativen Erträge für Energiepflanzen und nachwachsende Rohstoffe im Wirtschaftsjahr 2007/2008 fest. Sie differenziert die Werte nach Bundesland, Bezirk und Nutzung (Ganzpflanze bzw. Korn).Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Grundlage für die Ermittlung der repräsentativen Erträge von Energiepflanzen und nachwachsenden Rohstoffen im Wirtschaftsjahr 2007/2008.
- Ertragswerte werden je nach Bundesland und, bei manchen Kulturen, nach Bezirk (Bezirksreferate) unterschieden.
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