Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Anbieter von Personenbetreuungs‑Dienstleistungen, Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen für Leben und Gesundheit der betreuten Personen zu ergreifen, darunter Unfallverhütung, Rücksichtnahme bei Mahlzeiten und Berücksichtigung der Mobilität. Sie trat am 1. Juli 2007 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/2/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Anbieter von Personenbetreuungs‑Dienstleistungen, Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen für Leben und Gesundheit der betreuten Personen zu ergreifen, darunter Unfallverhütung, Rücksichtnahme bei Mahlzeiten und Berücksichtigung der Mobilität. Sie trat am 1. Juli 2007 in Kraft.Schwerpunkte
- Gewerbetreibende im Bereich Personenbetreuung müssen bei ihrer Tätigkeit die Gesundheit und das Leben der betreuten Personen schützen.
- Sie sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei haushaltsnahen Dienstleistungen zu ergreifen.
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