Zusammenfassung
Die Verordnung zur Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich wird geändert: neue Planungsanforderungen, Anpassung der Beihilfenquote an EU‑Vorgaben, feste Fristen für Teilmaßnahmen und strengere Vorgaben zu Terrassen‑ und Mauerarbeiten sowie zur Verwendung von Qualitätsweinrebsorten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/2/2007XXIII
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Weinbau
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Zusammenfassung
Die Verordnung zur Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich wird geändert: neue Planungsanforderungen, Anpassung der Beihilfenquote an EU‑Vorgaben, feste Fristen für Teilmaßnahmen und strengere Vorgaben zu Terrassen‑ und Mauerarbeiten sowie zur Verwendung von Qualitätsweinrebsorten.Schwerpunkte
- Planungen müssen künftig auch Flächenangaben enthalten, die erst nach den Umstellungsarbeiten feststehen (z. B. Ausmaß und Hangneigung).
- Die Beihilfenquote wird auf 50 % bzw. 75 % in Gebieten, die in Art. 13 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1493/1999 genannt werden, festgelegt.
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