Hämovigilanz‑Verordnung 2007 – Meldung schwerer Blutreaktionen und Zwischenfälle
Verordnung vom 03.07.2007Zusammenfassung
Die Hämovigilanz‑Verordnung 2007 legt fest, welche schweren Nebenwirkungen und Zwischenfälle im Zusammenhang mit Blutspende, -testung, -verarbeitung, -lagerung oder -transfusion gemeldet werden müssen, und definiert klare Meldefristen für Einrichtungen und verantwortliche Personen. Sie verlangt die Nutzung standardisierter Formulare, Jahresberichte bis zum 30. April des Folgejahres und setzt damit die EU‑Richtlinie 2005/61/EG um.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/3/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Hämovigilanz‑Verordnung 2007 legt fest, welche schweren Nebenwirkungen und Zwischenfälle im Zusammenhang mit Blutspende, -testung, -verarbeitung, -lagerung oder -transfusion gemeldet werden müssen, und definiert klare Meldefristen für Einrichtungen und verantwortliche Personen. Sie verlangt die Nutzung standardisierter Formulare, Jahresberichte bis zum 30. April des Folgejahres und setzt damit die EU‑Richtlinie 2005/61/EG um.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Ereignisse als ernste unerwünschte Reaktionen (bei Spendern und Empfängern) und ernste Zwischenfälle gelten.
- Leiter von Krankenhausblutdepots, ärztliche Leiter von Blutspendeeinrichtungen und verantwortliche Personen in Betrieben, die Blutprodukte verarbeiten, müssen ernste unerwünschte Reaktionen unverzüglich bzw. spätestens am nächsten Werktag an die Gesundheit Österreich GmbH melden.
Dokumente (PDFs)
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