Qualitäts‑ und Sicherheitsregelungen für Blutspende‑ und Transfusionsbetriebe Verordnung vom 7/3/2007
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/3/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein umfassendes Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen und reine Transfusionsbetriebe fest, definiert die Aufgaben einer verantwortlichen Person und verlangt lückenlose Dokumentation sowie Rückverfolgbarkeit.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Blutspendeeinrichtungen und Betriebe, die ausschließlich zur Transfusion Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, schließt jedoch Blutdepots aus.
- Alle Einrichtungen müssen ein umfassendes Qualitätssystem einführen, das Organisation, Verantwortlichkeiten, Prozesse und Ressourcen für das Qualitätsmanagement definiert.
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