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Qualitäts‑ und Sicherheitsregelungen für Blutspende‑ und Transfusionsbetriebe
Verordnung vom 03.07.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein umfassendes Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen und reine Transfusionsbetriebe fest, definiert die Aufgaben einer verantwortlichen Person und verlangt lückenlose Dokumentation sowie Rückverfolgbarkeit.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/3/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein umfassendes Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen und reine Transfusionsbetriebe fest, definiert die Aufgaben einer verantwortlichen Person und verlangt lückenlose Dokumentation sowie Rückverfolgbarkeit.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Blutspendeeinrichtungen und Betriebe, die ausschließlich zur Transfusion Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, schließt jedoch Blutdepots aus.
  • Alle Einrichtungen müssen ein umfassendes Qualitätssystem einführen, das Organisation, Verantwortlichkeiten, Prozesse und Ressourcen für das Qualitätsmanagement definiert.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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