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Bluetongue‑Überwachung für Wiederkäuer (BTÜ‑V) Verordnung vom 7/4/2007
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/4/2007XXIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein bundesweites Überwachungsprogramm für Bluetongue bei Wiederkäuern fest, das Blutproben, Sentineltiere und Vektorfallen nutzt, um das Virus frühzeitig zu erkennen und Ausbrüche zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Wiederkäuer, also Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und auch Gatterwild, die in Tierhaltungsbetrieben gehalten werden.
  • Ein flächendeckendes Überwachungsprogramm wird erstellt, das stichprobenartige Blutuntersuchungen von Rindern und Schafen vorsieht; bei Bedarf können Ziegen und weitere empfangsfähige Arten einbezogen werden.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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