Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/6/2007XXIII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle Mitarbeitenden des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend eine modulare Grundausbildung absolvieren müssen, die theoretische, praktische und projektbasierte Elemente umfasst und mit einer Dienstprüfung endet.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten im Ressort, die nach dem VBG 1948 oder dem BDG 1979 zu einer Grundausbildung verpflichtet sind.
- Der Ausbildungsplan muss alle Module, deren Dauer und Prüfungsmodus enthalten; er wird gemeinsam von Dienstvorgesetztem und Auszubildendem erstellt.
Dokumente (PDFs)
