Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ergänzt die Medizinproduktebetreiberverordnung um neue Definitionen und organisatorische Vorgaben. Sie führt u.a. eine Definition für das unmittelbare Einbringen von Substanzen ein und verknüpft Nachprüffristen mit dem Maß‑ und Eichgesetz.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend7/10/2007XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ergänzt die Medizinproduktebetreiberverordnung um neue Definitionen und organisatorische Vorgaben. Sie führt u.a. eine Definition für das unmittelbare Einbringen von Substanzen ein und verknüpft Nachprüffristen mit dem Maß‑ und Eichgesetz.Schwerpunkte
- Ein neuer Buchstabe d in Anhang 1 definiert die unmittelbare Einbringung von Substanzen in den Blutkreislauf, um klare Vorgaben für diese kritische Tätigkeit zu schaffen.
- In Anhang 2 wird bei den Nachprüffristen von Ziffer 5 und 6 die Formulierung „gemäß Maß‑ und Eichgesetz“ ergänzt, damit die Fristen nach einheitlichen Messstandards berechnet werden.
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