Zusammenfassung
Die Verordnung 164/2007 ändert die Vergütungsregelung für Mitglieder des Umweltsenats: Der Titel wird vereinheitlicht, das Wort „Ersatzmitglied“ gestrichen und ein neuer Absatz führt eine Vergütung für unterstützende Tätigkeiten ein. Zahlungen erfolgen künftig am Quartalsende, gültig ab dem dritten Quartal 2007.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/12/2007XXIII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 164/2007 ändert die Vergütungsregelung für Mitglieder des Umweltsenats: Der Titel wird vereinheitlicht, das Wort „Ersatzmitglied“ gestrichen und ein neuer Absatz führt eine Vergütung für unterstützende Tätigkeiten ein. Zahlungen erfolgen künftig am Quartalsende, gültig ab dem dritten Quartal 2007.Schwerpunkte
- Der erste Satz von § 1 wird neu formuliert: Mitglieder erhalten für jeden zugewiesenen Fall ein Vielfaches der Zeitgrundgebühr von 62 €.
- Ein neuer Absatz (§ 1 Abs. 6) regelt, dass Mitglieder, die unterstützende Tätigkeiten ausführen, pro Arbeitsstunde die einfache Zeitgrundgebühr erhalten.
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