Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/12/2007XXIII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung 164/2007 ändert die Vergütungsregelung für Mitglieder des Umweltsenats: Der Titel wird vereinheitlicht, das Wort „Ersatzmitglied“ gestrichen und ein neuer Absatz führt eine Vergütung für unterstützende Tätigkeiten ein. Zahlungen erfolgen künftig am Quartalsende, gültig ab dem dritten Quartal 2007.Schwerpunkte
- Der erste Satz von § 1 wird neu formuliert: Mitglieder erhalten für jeden zugewiesenen Fall ein Vielfaches der Zeitgrundgebühr von 62 €.
- Ein neuer Absatz (§ 1 Abs. 6) regelt, dass Mitglieder, die unterstützende Tätigkeiten ausführen, pro Arbeitsstunde die einfache Zeitgrundgebühr erhalten.
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