Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus (2007)
Verordnung vom 13.07.2007Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 160 befristeten Stellen im Sommertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Salzburg und Tirol, und ermöglicht ergänzende Bewilligungen bis spätestens 31. Oktober 2007. EU‑Staatsangehörige erhalten Vorrang; die Regelung endet am 30. September 2007.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/13/2007XXIII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 160 befristeten Stellen im Sommertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Salzburg und Tirol, und ermöglicht ergänzende Bewilligungen bis spätestens 31. Oktober 2007. EU‑Staatsangehörige erhalten Vorrang; die Regelung endet am 30. September 2007.Schwerpunkte
- Ein Kontingent von insgesamt 160 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus wird festgelegt.
- Staatsangehörige, die unter die EU‑Arbeitnehmerfreizügigkeit fallen, erhalten bei der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen Vorrang.
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