Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/16/2007XXIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Messabschnitt auf der A 2 Süd fest, in dem die Durchschnittsgeschwindigkeit mit einem automatischen Messsystem erfasst wird, und verlangt eine öffentliche Ankündigung von Beginn, Ende und Datenerhebung.Schwerpunkte
- Ein Messabschnitt von km 73,03 bis km 67,31 auf der Wiener Fahrtrichtung der A 2 Süd wird festgelegt, wo die durchschnittliche Geschwindigkeit gemessen wird.
- Der Beginn und das Ende des Messabschnitts sowie die Datenerhebung müssen öffentlich angekündigt werden.
Dokumente (PDFs)
