<!--[-->Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (2007)<!--]-->
Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (2007)
Verordnung vom 16.01.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 4 688 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, begrenzt die Beschäftigungsdauer auf sechs Monate und gibt EU‑Arbeitnehmern Vorrang. Sie gilt vom 16. Jänner 2007 bis zum 30. November 2007.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/16/2007XXIII
Arbeitsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 4 688 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, begrenzt die Beschäftigungsdauer auf sechs Monate und gibt EU‑Arbeitnehmern Vorrang. Sie gilt vom 16. Jänner 2007 bis zum 30. November 2007.

Schwerpunkte

  • Ein Kontingent von insgesamt 4 688 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte wird für die Land‑ und Forstwirtschaft festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
  • Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens sechs Monate gültig sein und müssen spätestens am 31. Dezember 2007 enden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.