<!--[-->Novelle der Feuerzeugverordnung – Garantie, Kindersicherung und Verbot von Entertainment‑Feuerzeugen<!--]-->
Novelle der Feuerzeugverordnung – Garantie, Kindersicherung und Verbot von Entertainment‑Feuerzeugen
Verordnung vom 17.07.2007

Zusammenfassung

Die Feuerzeugverordnung 2007 führt eine zweijährige Herstellergarantie ein und verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von nicht kindergesicherten Feuerzeugen sowie von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekt. Die Regelungen gelten seit dem 11. März 2008.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz7/17/2007XXIII
Gesundheit
Gewerbeaufsicht

Zusammenfassung

Die Feuerzeugverordnung 2007 führt eine zweijährige Herstellergarantie ein und verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von nicht kindergesicherten Feuerzeugen sowie von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekt. Die Regelungen gelten seit dem 11. März 2008.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wurde von „FeuerzeugV“ zu „Feuerzeugverordnung – FeuerzeugV“ geändert, um die Rechtsgrundlage klarer zu kennzeichnen.
  • Hersteller müssen für jedes Feuerzeug mindestens zwei Jahre Garantie gewähren.
Dokumente (PDFs)
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Buchinger Erwin, Dr.

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