Einrichtung einer automatischen Geschwindigkeits‑Messstrecke auf der A 2 Süd Verordnung vom 7/24/2007
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/24/2007XXIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen 4,6 km‑langen Abschnitt der A 2 Süd Autobahn als Messstrecke fest, auf der ein automatisches Geschwindigkeitsmesssystem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit erfasst. Beginn und Ende der Messstrecke müssen beschildert werden.Schwerpunkte
- Ein Abschnitt von der Kilometer‑Marke 162,38 bis 167,02 auf beiden Fahrbahnen der A 2 Süd Autobahn wird als Messstrecke definiert.
- Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie die Datenerhebung müssen durch Beschilderung kenntlich gemacht werden.
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