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Einrichtung einer automatischen Geschwindigkeits‑Messstrecke auf der A 2 Süd
Verordnung vom 24.07.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen 4,6 km‑langen Abschnitt der A 2 Süd Autobahn als Messstrecke fest, auf der ein automatisches Geschwindigkeitsmesssystem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit erfasst. Beginn und Ende der Messstrecke müssen beschildert werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/24/2007XXIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen 4,6 km‑langen Abschnitt der A 2 Süd Autobahn als Messstrecke fest, auf der ein automatisches Geschwindigkeitsmesssystem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit erfasst. Beginn und Ende der Messstrecke müssen beschildert werden.

Schwerpunkte

  • Ein Abschnitt von der Kilometer‑Marke 162,38 bis 167,02 auf beiden Fahrbahnen der A 2 Süd Autobahn wird als Messstrecke definiert.
  • Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie die Datenerhebung müssen durch Beschilderung kenntlich gemacht werden.
Dokumente (PDFs)
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Faymann Werner

SPÖ


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