<!--[-->Änderung der Statistik‑ und Kostenrechnungs‑verordnungen für Krankenanstalten (2007)<!--]-->
Änderung der Statistik‑ und Kostenrechnungs‑verordnungen für Krankenanstalten (2007)
Verordnung vom 17.01.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 passt die Statistik‑ und Kostenrechnungs­verordnungen für landes‑ und nicht‑landesfondsfinanzierte Krankenanstalten an. Sie führt neue Datenfelder, legt neue Berichtspflichten fest und verlangt ab 2008 ein handelsrechtlich ausgerichtetes Rechnungswesen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/17/2007XXIII
Gesundheit
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 passt die Statistik‑ und Kostenrechnungs­verordnungen für landes‑ und nicht‑landesfondsfinanzierte Krankenanstalten an. Sie führt neue Datenfelder, legt neue Berichtspflichten fest und verlangt ab 2008 ein handelsrechtlich ausgerichtetes Rechnungswesen.

Schwerpunkte

  • Die Statistikverordnung wird um neue Datenfelder für die Satzarten M01 (Aufenthaltsbezogene Basisdaten) und M04 (medizinische Einzelleistungen) erweitert; die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2007 und sind erstmals für das Berichtsjahr 2007 anzuwenden.
  • Für die Kostenrechnungsverordnung wird festgelegt, dass die für die Finanzbuchführung festgelegten Abschreibungsdauern ab dem 1. Jänner 2008 auch in der Kostenrechnung zu verwenden sind.
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Kdolsky Andrea, Dr.

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