Änderung der Lehrberufsliste und Außerkraftsetzung mehrerer Ausbildungsordnungen (2007) Verordnung vom 8/1/2007
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Lehrberufsliste, führt neue Anrechnungsregeln und Prüfungsbestimmungen ein und setzt mehrere alte Ausbildungsordnungen zum Jahresende 2007 außer Kraft.Schwerpunkte
- Die Lehrberufsliste wird geändert: Der Beruf "Bautechnischer Zeichner" wird zu "Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin" umbenannt und die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
- Neue Anrechnungsregeln erlauben, dass die in verwandten Berufen (z. B. Karthograph/in, Konstrukteur/in) absolvierte Ausbildungszeit ganz oder teilweise auf den Beruf Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin angerechnet wird.
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