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Einzelhandels‑Ausbildung: neue Schwerpunkte Uhren‑ & Juwelenberatung und Telekommunikation Verordnung vom 8/1/2007
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 erweitert die Einzelhandels‑Ausbildungsordnung um zwei neue Schwerpunkte – Uhren‑ und Juwelenberatung sowie Telekommunikation – und definiert dafür detaillierte Lerninhalte.

Schwerpunkte

  • In § 1 Abs. 1 Z 12 wird ein Komma nach dem letzten Punkt eingefügt und die neuen Ziffern 13 (Uhren‑ und Juwelenberatung) und 14 (Telekommunikation) werden angehängt.
  • In § 2 Z 12 werden die konkreten Ausbildungsinhalte für den neuen Schwerpunkt Uhren‑ und Juwelenberatung definiert, etwa Warenbeschaffung, Lagerung, Kundenberatung und Reklamationsbearbeitung.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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