Einzelhandels‑Ausbildung: neue Schwerpunkte Uhren‑ & Juwelenberatung und Telekommunikation
Verordnung vom 01.08.2007Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 erweitert die Einzelhandels‑Ausbildungsordnung um zwei neue Schwerpunkte – Uhren‑ und Juwelenberatung sowie Telekommunikation – und definiert dafür detaillierte Lerninhalte.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 erweitert die Einzelhandels‑Ausbildungsordnung um zwei neue Schwerpunkte – Uhren‑ und Juwelenberatung sowie Telekommunikation – und definiert dafür detaillierte Lerninhalte.Schwerpunkte
- In § 1 Abs. 1 Z 12 wird ein Komma nach dem letzten Punkt eingefügt und die neuen Ziffern 13 (Uhren‑ und Juwelenberatung) und 14 (Telekommunikation) werden angehängt.
- In § 2 Z 12 werden die konkreten Ausbildungsinhalte für den neuen Schwerpunkt Uhren‑ und Juwelenberatung definiert, etwa Warenbeschaffung, Lagerung, Kundenberatung und Reklamationsbearbeitung.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.