Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/17/2007XXIII
Umwelt
Luftverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regelungen zur Gültigkeit von Lärmzeugnissen für zivile Luftfahrzeuge und legt Übergangsfristen fest, bis wann bestimmte Flugzeugtypen gültige Geräuschmessungen nachweisen müssen.Schwerpunkte
- Ein Lärmzeugnis verliert seine Gültigkeit, sobald die Voraussetzungen für dessen Ausstellung nicht mehr erfüllt sind.
- Alle Lärmzeugnisse, die nach der alten Verordnung von 1993 ausgestellt wurden, gelten nun als gültig nach der Verordnung von 2005.
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