<!--[-->Änderung der Zivilluftfahrzeug‑Lärmzulässigkeitsverordnung 2005<!--]-->
Änderung der Zivilluftfahrzeug‑Lärmzulässigkeitsverordnung 2005 Verordnung vom 1/17/2007
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/17/2007XXIII
Umwelt
Luftverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelungen zur Gültigkeit von Lärmzeugnissen für zivile Luftfahrzeuge und legt Übergangsfristen fest, bis wann bestimmte Flugzeugtypen gültige Geräuschmessungen nachweisen müssen.

Schwerpunkte

  • Ein Lärmzeugnis verliert seine Gültigkeit, sobald die Voraussetzungen für dessen Ausstellung nicht mehr erfüllt sind.
  • Alle Lärmzeugnisse, die nach der alten Verordnung von 1993 ausgestellt wurden, gelten nun als gültig nach der Verordnung von 2005.
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Faymann Werner

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