Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 190/2007 legt die Ausbildungs- und Prüfungsregeln für den Lehrberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin fest, definiert Schwerpunkte, Lerninhalte und Inkrafttreten.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin wird eingeführt, mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und zwei möglichen Schwerpunkten – Güter‑ und Personenbeförderung.
- Das Berufsprofil definiert die zu erlernenden Tätigkeiten, darunter Fahrzeugprüfung, Wartung, Ladungssicherung, Streckenplanung und rechtliche Grundlagen für beide Schwerpunkte.
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