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Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung für Berufskraftfahrer*innen Verordnung vom 8/1/2007
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 190/2007 legt die Ausbildungs- und Prüfungsregeln für den Lehrberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin fest, definiert Schwerpunkte, Lerninhalte und Inkrafttreten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin wird eingeführt, mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und zwei möglichen Schwerpunkten – Güter‑ und Personenbeförderung.
  • Das Berufsprofil definiert die zu erlernenden Tätigkeiten, darunter Fahrzeugprüfung, Wartung, Ladungssicherung, Streckenplanung und rechtliche Grundlagen für beide Schwerpunkte.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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