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Ausbildungsordnung für Bautechnische Zeichner*innen Verordnung vom 8/1/2007
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die 191. Verordnung legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Bautechnische Zeichner*innen fest, definiert deren Aufgaben, Lerninhalte und die Struktur der Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2007 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre und richtet sich an sowohl männliche als auch weibliche Lernende.
  • Das Berufsprofil umfasst acht Kernaufgaben, darunter das Aufmessen von Geländen, die Anwendung verschiedener Projektionsarten und den Umgang mit CAD‑Systemen.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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