Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/1/2007XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die 191. Verordnung legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Bautechnische Zeichner*innen fest, definiert deren Aufgaben, Lerninhalte und die Struktur der Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juli 2007 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung.Schwerpunkte
- Die Ausbildung dauert drei Jahre und richtet sich an sowohl männliche als auch weibliche Lernende.
- Das Berufsprofil umfasst acht Kernaufgaben, darunter das Aufmessen von Geländen, die Anwendung verschiedener Projektionsarten und den Umgang mit CAD‑Systemen.
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