<!--[-->Änderung der Pflanzenschutzverordnung – Einführung von Pflanzenpässen<!--]-->
Änderung der Pflanzenschutzverordnung – Einführung von Pflanzenpässen Verordnung vom 8/7/2007
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/7/2007XXIII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2007 ergänzt die Pflanzenschutzverordnung um neue Passpflichten für zahlreiche Pflanzenarten und passt EU‑Verweise an.

Schwerpunkte

  • Für große Palmenarten und Kokospalmen wird ein Pflanzenpass verlangt, wenn ihr Stammdurchmesser größer als 5 cm ist.
  • Eine erweiterte Liste von Pflanzen aus den USA (z. B. Acer, Aesculus, Camellia) muss ebenfalls mit einem Pflanzenpass transportiert werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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