Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/7/2007XXIII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 ergänzt die Pflanzenschutzverordnung um neue Passpflichten für zahlreiche Pflanzenarten und passt EU‑Verweise an.Schwerpunkte
- Für große Palmenarten und Kokospalmen wird ein Pflanzenpass verlangt, wenn ihr Stammdurchmesser größer als 5 cm ist.
- Eine erweiterte Liste von Pflanzen aus den USA (z. B. Acer, Aesculus, Camellia) muss ebenfalls mit einem Pflanzenpass transportiert werden.
Dokumente (PDFs)
