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Pflanzenschutz‑Maßnahmen‑Verordnung (2007) – Regelungen zum Schutz vor Schadorganismen
Verordnung vom 07.08.2007

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann und wie das Kontrollorgan bei Verdacht auf Schadorganismen an Pflanzen Maßnahmen anordnen darf, regelt die Kostenübernahme und definiert Verfahren für Behandlung, Transport, Quarantäne, Ablehnung von Einfuhren und Vernichtung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/7/2007XXIII
Umwelt
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann und wie das Kontrollorgan bei Verdacht auf Schadorganismen an Pflanzen Maßnahmen anordnen darf, regelt die Kostenübernahme und definiert Verfahren für Behandlung, Transport, Quarantäne, Ablehnung von Einfuhren und Vernichtung.

Schwerpunkte

  • Das Kontrollorgan kann bei Feststellung von Schadorganismen in Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder Nährsubstraten Maßnahmen anordnen, die nach § 1 und § 2 definiert sind.
  • Betroffene Betriebe müssen die angeordneten Maßnahmen kostenmäßig selbst tragen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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