<!--[-->Vergütungsverordnung 2007 – Pauschalvergütung der Übernahmekommission<!--]-->
Vergütungsverordnung 2007 – Pauschalvergütung der Übernahmekommission
Verordnung vom 07.08.2007

Zusammenfassung

Die Vergütungsverordnung 2007 legt feste Pauschalbeträge für die Arbeit von Mitgliedern der Übernahmekommission fest, definiert Jahrespauschalen, regelt Reisekostenerstattung und enthält Übergangsbestimmungen, die die frühere Regelung von 2000 ablösen.
Bundesministerium für Justiz8/7/2007XXIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Vergütungsverordnung 2007 legt feste Pauschalbeträge für die Arbeit von Mitgliedern der Übernahmekommission fest, definiert Jahrespauschalen, regelt Reisekostenerstattung und enthält Übergangsbestimmungen, die die frühere Regelung von 2000 ablösen.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Senats erhält für die Mitwirkung bei einem Übernahmeangebot eine Pauschale von 8 000 €, die übrigen Mitglieder jeweils 4 000 €. Die Beträge werden um 25 % reduziert, wenn das Verfahren vor Veröffentlichung endet oder kein Bescheid erlassen wird.
  • Für andere Verfahren (z. B. Prüfung einer Mitteilung nach § 25 ÜbG) gelten gestaffelte Pauschalen: 2 400 €/1 200 € bzw. 3 200 €/1 600 €, abhängig von der Art des Verfahrens.
Dokumente (PDFs)
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Berger Maria-Margarethe, Dr.

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