Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/10/2007XXIII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 199. Verordnung von 2007 passt die österreichische Kosmetikverordnung an EU‑Vorgaben an: Sie verlängert Übergangsfristen, fügt neue chemische Stoffe hinzu und legt Höchstkonzentrationen sowie Kennzeichnungspflichten fest.Schwerpunkte
- Für Kosmetikprodukte, die Stoffe aus Anlage 1 Nr. 1234‑1243 enthalten und noch nicht der neuen EU‑Verordnung entsprechen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 21. November 2007 für Herstellung, Einführung und Inverkehrbringen.
- Für Produkte mit Stoffen aus Anlage 2 (erstes Teil) und Anlage 3 (ausgenommen die Stoffe 10 und 56) gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 22. März 2008 für Herstellung/Einführung und bis zum 23. Juni 2008 für das Inverkehrbringen.
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