Ermächtigung zur überplanmäßigen Ausgabe für ausgewählte Organisationseinheiten (2007) Verordnung vom 1/2/2007
Bundesministerium für Finanzen1/2/2007XXIII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 erlaubt Leitern bestimmter Behörden, überplanmäßige Ausgaben zu tätigen, um flexibel auf finanzielle Bedürfnisse reagieren zu können.Schwerpunkte
- Die Leitungen der genannten Organisationseinheiten dürfen im jeweiligen Projektzeitraum überplanmäßige Ausgaben tätigen, um flexibel auf Finanzbedarf reagieren zu können.
- Zu den ersten Organisationseinheiten gehören das Österreichische Staatsarchiv, die Sicherheitsakademie, das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung und die Support‑Unit Zentrales Melderegister.
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