Ermächtigung zur überplanmäßigen Ausgabe für ausgewählte Organisationseinheiten (2007)
Verordnung vom 02.01.2007Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 erlaubt Leitern bestimmter Behörden, überplanmäßige Ausgaben zu tätigen, um flexibel auf finanzielle Bedürfnisse reagieren zu können.Bundesministerium für Finanzen1/2/2007XXIII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2007 erlaubt Leitern bestimmter Behörden, überplanmäßige Ausgaben zu tätigen, um flexibel auf finanzielle Bedürfnisse reagieren zu können.Schwerpunkte
- Die Leitungen der genannten Organisationseinheiten dürfen im jeweiligen Projektzeitraum überplanmäßige Ausgaben tätigen, um flexibel auf Finanzbedarf reagieren zu können.
- Zu den ersten Organisationseinheiten gehören das Österreichische Staatsarchiv, die Sicherheitsakademie, das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung und die Support‑Unit Zentrales Melderegister.
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